Öffentliche Sitzungen sollen wieder stattfinden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schneider,
mit Mail vom 27.01.2021 haben Sie die Mitglieder/innen des Rates der Stadt Schöningen darüber informiert, dass die im Sitzungskalender aufgeführten Sitzungen der öffentlich tagenden Ausschüsse sämtlich nicht stattfinden sollen.
Lediglich der in nichtöffentlicher Sitzung tagende Verwaltungsausschuss soll stattfinden.
Wörtlich haben Sie ausgeführt:
„Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,
aufgrund der aktuellen Situation im Rahmen der SARS-Cov2-Pandemie, wurden Überlegungen bezüglich der Durchführung des Gremienbetriebes angestellt.
Es ist vorgesehen, dass die Fachausschusssitzungen als Ermessensentscheidung nach § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 NKomVG und zum Schutz aller Beteiligten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus entfallen.
Die vorgesehene Sitzung des Verwaltungsausschusses soll wie geplant am 16.02.2021 stattfinden, unter der Geltung des Schutz- und Hygienekonzeptes für den Rathaussaal, welches Ihnen in aktueller Form bereits übersandt worden ist und zusätzlich im Ratsinformationssystem, in der Recherche unter Stellungnahmen und Ratstelegramme à Hygienekonzept à STN001/21 zur Verfügung steht…
………….“
Uns ist bekannt, dass wir bei Ausbruch der Pandemie nur für einen eingeschränkten Sitzungsdienst eingetreten sind. Aber auf Grund der Dauer der Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen müssen nun viele Lebensbereiche auch unter Pandemiebedingungen neu organisiert werden. Ein immerwährender Verzicht auf öffentliche Sitzungen ist hierbei grundsätzlich nicht akzeptabel.
Auch hat die Kenntnis zu dem Virus zugenommen.
Ihnen ist bekannt, dass die oben von Ihnen zitierte Vorschrift lediglich eine Ermessensentscheidung ermöglicht. Diese ist selbstverständlich in der gebotenen Art und Weise konkret zu begründen. Insbesondere haben Sie alle Gesichtspunkte, die für Ihre Entscheidung maßgeblich waren aufzuführen und angesichts Ihrer Bedeutung zu werten. Ohne eine solche auch öffentliche Begründung stellt die Absage lediglich eine willkürliche Entscheidung dar und bleibt nicht ohne Einfluss auf das Vertrauen der Bürger/innen in die Politik.
Wir finden es merkwürdig, dass die nichtöffentliche Sitzung stattfinden soll und Sie gleichzeitig alle anderen Sitzungen absagen. Auch ist es unsere Ansicht, dass die Politik in schweren Zeiten sich nicht hinter Rathausmauern verbergen darf, sondern gerade auch in solchen Zeiten, die Ihr von den Bürgern übertragene Verantwortung für das Wohl der Stadt öffentlich wahrzunehmen hat.
Viele Bürger/innen müssen ungeachtet der Gefährdungslage ihre Pflichten erfüllen. Sei es in der Pflege, medizinischen Versorgung, in der Polizei und auch im Einzelhandel. Diese Aufzählung lässt sich noch um viele Bereiche unseres Lebens ergänzen.
Wir bitten Sie uns Ihre Entscheidung mitzuteilen und zu begründen.
Mit freundlichen Grüssen
Hans-Joachim Rehkuh
Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion im
Stadtrat Schöningen