Antrag: Sanierung “Alte Apotheke”
In der Ratssitzung am 26.06.2025 stellten wir unseren Antrag zur Sanierung der “Alten Apotheke” (Herrenstraße 1) vor. Es wurde nach kurzer Beratung mit einer Mehrheit beschlossen, den Antrag an die zuständigen Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses Wirtschaft und Stadtentwicklung zu überweisen. Damit haben wir einen wichtigen Impuls für die Entwicklung unserer Stadt gesetzt.
Wir hoffen auf einen fruchtbaren Austausch in den Gremien, und dass dieser am Ende zu einer nachhaltigen Bereicherung für unsere Stadt und seine Bewohner führt.
Der Antrag im Wortlaut
“Sanierung der denkmalgeschützten Alten Apotheke im Sanierungsgebiet und Entwicklung eines Umgangs mit leerstehendem Stadteigentum“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in Abstimmung mit dem Fraktionsvorsitzenden der UWG-ZIEL Fraktion übersende ich ihnen nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Aufnahme auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung.
Antrag
Der Rat der Stadt Schöningen möge beschließen:
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept für das Gebäude „Alte Apotheke“ in der Innenstadt zu erarbeiten. Ziel ist die Entwicklung zu barrierefreiem Wohnraum oder Praxisflächen in städtischer Trägerschaft oder durch geeignete Partner.
2. Es sind alle verfügbaren Förderprogramme – insbesondere im Rahmen des Sanierungsgebiets sowie Programme wie LEADER, Städtebauförderung und Denkmalschutzförderung – zu prüfen und nach Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.
3. Zur Vorbereitung der Sanierung sind kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Gebäudes vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf beschädigte Fenster und die (vermutlich) asbesthaltige Fassadenverkleidung.
4. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, ein Konzept zum strategischen Umgang mit leerstehenden oder verfallenden Gebäuden im Eigentum der Stadt zu entwickeln.
Begründung
Die sogenannte „Alte Apotheke“ ist ein denkmalgeschütztes Fachwerkgebäude in zentraler Innenstadtlage und befindet sich im Eigentum der Stadt Schöningen. Es liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, was seine städtebauliche Bedeutung und Förderfähigkeit unterstreicht.
Seit Jahren befindet sich das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand. Die Fassade ist mit asbesthaltigen Platten verkleidet, Fenster sind beschädigt oder defekt, und trotz mehrfacher Verkaufsversuche konnte bislang kein Käufer gefunden werden.
Hinter der Fassade verbirgt sich wertvolle historische Substanz in Form eines Fachwerks, das erhalten und wieder sichtbar gemacht werden sollte. Eine städtische Sanierung – möglichst unter Einbindung geeigneter Fördermittel – kann hier ein stadtbildprägendes Zeichen setzen, das sowohl die Innenstadt aufwertet als auch beispielhaft für den Umgang mit städtischem Eigentum steht.
Die Lage des Gebäudes bietet darüber hinaus infrastrukturelle Vorteile: In unmittelbarer Nähe befinden sich der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie zahlreiche Parkmöglichkeiten rund um den Burgplatz/das Schloss. Diese gute Erreichbarkeit qualifiziert die Immobilie in besonderer Weise für eine zukünftige Nutzung als Praxisstandort oder andere publikumsnahe Einrichtungen.
Dieses Beispiel verdeutlicht zugleich die Notwendigkeit, einen strategischen und proaktiven Umgang mit leerstehenden oder verfallenden Gebäuden im Eigentum der Stadt zu entwickeln. Auch mit Blick auf mögliche Ausübungen von Vorkaufsrechten – z. B. im Eichendorffquartier – braucht es Konzepte, wie solche Immobilien einer neuen Nutzung zugeführt und Schandflecken im Stadtbild beseitigt werden können.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Stadt Schöningen
Strategisches Ziel 1 – Entwicklung zur Wohn- und Lebensregion
Die Sanierung schafft Potenziale für attraktiven Wohnraum und barrierefreie Praxisflächen in zentraler Lage. Damit wird unmittelbar zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität beigetragen und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gestärkt.
Strategisches Ziel 3 – Nachhaltige Stadtplanung
Durch die Reaktivierung denkmalgeschützter Bausubstanz im Sanierungsgebiet wird ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet. Der Verzicht auf Abriss, die Nutzung vorhandener Strukturen und die denkmalgerechte Sanierung fördern Ressourcenschonung und Stadtbildpflege.
Strategisches Ziel 4 – Digitaleres Arbeiten und Leben / Attraktivität als Arbeitgeber
Auch wenn die Maßnahme keinen Beitrag zur Digitalisierung leistet, zeigt die Stadt mit einer aktiven und vorbildlichen Liegenschaftspolitik Verantwortungsbewusstsein. Dies stärkt die Wahrnehmung der Stadt als gestaltende, verlässliche Akteurin und attraktiver Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst.


