Tag der Deutschen Einheit
Von der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 bis zum 02. Oktober 1990 endete die Präambel des Grundgesetzes mit den Worten:
„Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Mit der Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 wurde dieser Auftrag erfüllt und die Präambel durch den Einigungsvertrag entsprechend angepasst. Seitdem steht dort:
„Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Dieses großartige historische Ereignis feiern wir heute am „Tag der Deutschen Einheit“. Wir feiern 36 Jahre Einigkeit und Recht und Freiheit für alle Deutschen in den 16 Ländern unserer Bundesrepublik.
Die ehemalige innerdeutsche Grenze ist heute nur noch in Form von Gedenkstätten und Denkmälern, wie im benachbarten Hötensleben, erhalten. Diese Orte sind Erinnerung und Mahnung an die Taten eines Unrechtsregimes, das seine nach Freiheit strebenden Bürger als Feinde betrachtete und diese beim Versuch das Land zu verlassen auch erschießen ließ.